Prof. Dr. Dr. Merten weist nach, die willkürliche Kürzung der Renten, die auf eigener Einzahlung beruhen, ist vielfach verfassungswidrig. Das abschlägige Urteil des BVerfG bezieht sich auf eine Entscheidung der letzten Volkskammer der DDR. Auch in diesem Bezug liegen grundliegende Fehler, Versäumnisse. Das DDR-Aufhebungsgesetz ist nicht geeignet als Rechtfertigung des Urteils des BVerfG. Diese und viele weitere rechtserhebliche Mängel weist Prof. Dr. Dr. Merten in diese Gutachten nach. Die Willkür der Benachteiligung hat auch die UN-Menschenrechtskommission wiederholt gerügt. Trotzdem bleiben Politik und Justiz bei einer Beschneidung von persönlichem Eigentum und der Verletzung der Menschenrechte.